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Elektronische Registrierkassen – rechtlich auf der sicheren Seite.

Registrierkassen sind die Basis für rechtliche und steuerliche Sicherheit Ihres Betriebs. Wir beraten Sie umfassend zu Geräten und Software – von der Planung und Umsetzung bis zur künftigen Betreuung stehen Sie mit uns auf stabilen Füßen.

Sprechen Sie mit uns. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen das passende Kassenkonzept für Ihren Betrieb.

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Darstellung eines Kassensystems mit Kassendrucker

Elektronische Registrierkassen

Elektronische Registrierkassen sind die Steuereinheit Ihres Betriebs.
Mit einer passgenauen und für Sie konfigurierten Kasse schaffen Sie
Mehrwerte und erkennen Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen.

Bei Registrierkassen sind verschiedene Systeme zu unterscheiden. Moderne Registrierkassen sind eigentlich PC-Kassensysteme, die aus dem PC als Zentraleinheit, dem Kassendrucker, der Kassenschublade, der Bedieneranzeige mit Bedien-Interface (Touchscreen), der Kundenanzeige, dem Scanner, der Eingabetastatur und der Kassensoftware bestehen.

Der Fiskus sieht die elektronische Registrierkasse als PC-Kassensystem am liebsten, weil sie einen manipulationssicheren Speicher hat. Diesen können nur ein Betriebsprüfer oder das Finanzamt auslesen.

Anforderungen an Registrierkassen

Die Anforderungen an Registrierkassen haben sich seit 2015 im Zwei- bis Dreijahrestakt verschärft. Schon die GoBD 2017 hatte umfangreiche Anpassungen an bestehenden Systemen nötig gemacht. Seither gilt die Pflicht der lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle durch die elektronische Registrierkasse. Aufzeichnungen müssen sich für mindestens 10 Jahre speichern lassen.

Die gleiche Aufbewahrungspflicht gilt für Handbücher, Bedienungsanleitungen und Wartungsprotokolle. Schon seit 2017 gilt die Pflicht zur Erstellung von Z-Bons (Kassenabschlussbeleg mit der fortlaufenden „Z-Nummer“, der auch etwaige Stornobuchungen enthält), seit 2020 kommt nun die generelle Bonpflicht für jeden Kunden hinzu. Ebenfalls seit 2017 sind die Protokolle der Trainings von Verkäufern zu speichern.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt neben der Bonpflicht auch die Pflicht zur Ausstattung mit einer TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung).

Die Übergangsfrist für die TSE-Zertifizierung der Registrierkasse

Für Registrierkassen gibt es eine Übergangsfrist für die TSE-Zertifizierung bis zum 30. September 2020. Es hat sich herausgestellt, dass die erforderlichen technischen Systeme von den Herstellern nicht fristgerecht für das gesamte Bundesgebiet bereitgestellt werden können. Die gesetzliche Vorschrift bleibt aber erhalten, allerdings werden Händler bis zum Stichtag 30.09.2020 bei fehlender TSE nicht sanktioniert.

Nachschau der Registrierkassen durch das Finanzamt

Schon seit Anfang 2018 kann das Finanzamt spontan eine Kassennachschau beim Händler oder Dienstleister vornehmen. Der Betriebsprüfer darf dabei ohne vorherige Ankündigung Ihr Geschäft aufsuchen und während der üblichen Arbeitszeit Ihre Kasse überprüfen.

Der Fiskus prüft vor allem die elektronischen Registrierkassen und alle computergestützten Kassensysteme, um herauszufinden, ob Sie das implementierte elektronische Aufzeichnungssystem ordnungsgemäß einsetzen. Natürlich sind offene Ladenkassen ebenso von Betriebsprüfungen betroffen. Die Maßnahme dient der Unterbindung von Steuerbetrug. Bestehen Zweifel am ordnungsgemäßen Betrieb einer Kasse, kann eine umfassende Betriebsprüfung die Folge sein.

Wir empfehlen daher, auf moderne Kassenlösungen zu setzen, die allen Vorschriften – auch den jüngsten seit 2020 – entsprechen.